Verbraucherinformationszentrum hilft mit Rat und Broschüre
Gern schließen Verbraucher Verträge mit Handwerkern in Polen ab, da oft gute Arbeit zu attraktiven Preisen geleistet wird. Besonders bei Problemen wie Lieferverspätungen oder Qualitätsmängeln ist der rechtliche Rat des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums willkommen. Projektleiterin Dr. Katarzyna Trietz rät, schriftlich und damit nachweisbar zu reklamieren, und gibt ausführliche Tipps.
Die Herstellung einer Treppe oder eines Zaunes kann für Verbraucher in Polen mitunter günstiger als in Deutschland sein. Doch aus der Freude wird schnell Frust, wenn beispielsweise die Treppe zum vereinbarten Termin nicht fertig ist, der Zaun schief steht oder die Zauntür nicht schließt. In solchen Fällen können die Berater des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in Frankfurt (Oder) helfen: "Bei einer mangelhaften Handwerkerleistung können Verbraucher zwischen einer kostenlosen Reparatur und einer Neuanfertigung wählen – ablehnen darf der Handwerker nur eine unverhältnismäßig teure Maßnahme", erläutert die Leiterin, Dr. Katarzyna Trietz. Sie empfiehlt, schriftlich und mit einer angemessenen Fristsetzung zu reklamieren.
Eine taggenaue Frist ist bei Lieferverzug besonders wichtig, so die Juristin: "Liefert der Handwerker nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, sollte der Verbraucher eine angemessene Lieferfrist setzen und erklären, dass er im Fall der Nichtlieferung vom Vertrag zurücktreten werde." Auch hier rät sie zur schriftlich nachweisbaren Aufforderung.
Ausführliche Informationen und Tipps zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen finden Interessierte im Ratgeber der Verbraucherzentrale Brandenburg "Rechtlicher Reiseführer für deutsche Verbraucher in Polen". Die Broschüre kann beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in der Karl-Marx-Straße 7 in Frankfurt (Oder) erworben oder telefonisch unter 0335-500 80 650 bestellt werden. Außerdem steht sie als kostenloser Download unter www.vzb.de/reiseführer zur Verfügung.
11.06.2010