Zum (Zahn-)Arzt nach Polen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
Arztbesuche deutscher Patienten in Polen sind beliebt. In den meisten Fällen lohnt sich die Reise auch. Was muss man für eine erfolgreiche Behandlung berücksichtigen? Und was soll man machen, wenn etwas falsch gelaufen ist?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für ambulante Behandlungen im EU-Ausland die gleichen Kosten, die in Deutschland üblich wären. Daher ergeben sich für Verbraucher bei ärztlichen Behandlungen mit einem hohen Eigenanteil - beispielsweise bei Zahnersatz oder bei Kuren – teilweise erhebliche Sparpotentiale. "Um die Ersparnis konkret ermitteln zu können, sollten beim Preisvergleich auch die zusätzlichen Kosten, wie beispielsweise Fahrkosten zum Zahnarzt und eventuelle Dolmetscherkosten berücksichtigt werden.", informiert Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums. Den Preis für die Behandlung bezahlen die Patienten in der Regel zunächst selbst. Erst später erfolgt die Kostenerstattung durch die Krankenkasse.

"Des Weiteren ist zu beachten, dass vor der geplanten Behandlung eine Genehmigung von der Krankenkasse eingeholt werden muss, zum Beispiel beim Besuch des Zahnarztes."

Und wenn etwas falsch gelaufen ist? Auch bei Behandlungen in Polen ist der Arzt verpflichtet, Nachbehandlungen vorzunehmen. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum ist in solchen Fällen beratend tätig und kann in problematischen Fällen zur außergerichtlichen Streitbeilegung verhelfen. Mehr Informationen zu grenzüberschreitenden Verbraucherproblemen finden Interessierte übrigens im Ratgeber der Verbraucherzentrale Brandenburg "Rechtlicher Reiseführer für deutsche Verbraucher in Polen". Diese Broschüre kann entweder direkt beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum erworben oder bestellt und im Internet unter www.vzb.de/reisefuehrer herunter geladen werden.


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17.11.2009