Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbrauchern werden derzeit von Mobile Gateway Poland per Handy Sex-SMS-Verträge "untergeschoben" und dann 79 Euro gefordert. "Unbegründete Forderungen sollten nicht bezahlt werden", rät Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale und gibt Tipps für eine schriftliche Abwehr.
Verbraucherzentrale rät von unbegründeten Zahlungen ab Mehrere Verbraucher berichteten den Verbraucherschützern in den zurückliegenden Tagen, sie seien per SMS aufgefordert worden, mit dem Wort "go" zu antworten. Als sie der Aufforderung ahnungslos gefolgt waren, hätten sie die Nachricht: "Willkommen auf der Sex flatrate" erhalten und anschließend von Mobile Gateway Poland eine Rechnung in Höhe von 79 Euro zugesandt bekommen.
"Wenn Verbraucher willentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben, sind solche Forderungen unbegründet und sollten nicht bezahlt werden", rät Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder) den Betroffenen. Sicherheitshalber sollten diese noch einmal schriftlich und nachweisbar bestreiten, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hätten. Zusätzlich empfiehlt er die Formulierung im gleichen Schreiben: "Hilfsweise widerrufe ich einen Vertrag nach den Vorschriften des Fernabsatzgeschäftes und fechte ihn wegen arglistiger Täuschung an".
Den Hinweis von Mobile Gateway Poland, bei Nichtzahlung ein Mahnverfahren einzuleiten, hält der Verbraucherschützer für einen puren Einschüchte-rungsversuch. Wenn der Anbieter dies wider Erwarten realisiere, könnten Verbraucher dann jedoch immer noch Widerspruch einlegen. In diesem Fall müsste das Unternehmen einem deutschen Gericht die geltend gemachte Forderung plausibel und nachvollziehbar darlegen – und das dürfte in den geschilderten Fällen schwer fallen.
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27.11.2009