Wichtiges auch in Polen schriftlich vereinbaren

Verbraucherzentrale berät in Frankfurt (O.) zum Vertragsrecht

 Wenn deutsche Verbraucher in Polen Verträge abschließen, bewegt viele die Frage nach ihren Rechten. Katarzyna Trietz vom Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrums der Verbraucherzentrale empfiehlt, besonders wichtige Vereinbarungen so genau wie möglich schriftlich festzuhalten und den Preis in Euro zu vereinbaren. Sie wünscht sich Beratungen vor Vertragsabschluss, um Ärger von vornherein zu vermeiden.

Besonders häufig erkundigen sich Brandenburger im Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder) bisher danach, worauf sie beim Abschluss eines Vertrages in Polen achten sollten. Salomonisch antworten die Rechtsberater in solchen Fällen: „Es kommt darauf an!“. Denn ähnlich wie im deutschen Recht ist die Gestaltung eines Vertrages in Polen davon abhängig, was man rechtlich regeln möchte.

Als Grundsatz gilt dabei: Je komplexer der zu regelnde „Lebenssachverhalt“, desto umfangreicher und genauer sollte auch der Vertrag sein. „Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten hält man die wichtigsten Punkte am besten schriftlich fest“, rät Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ, und präzisiert: „Beim Kauf einer Küche sollten beispielsweise die Maße und das Material der einzelnen Küchenteile genau vereinbart werden – ebenso die Verantwortlichkeit für den Einbau!“ Auch der Tag der Lieferung und der Tag der Montage seien konkret zu benennen. Ferner sollte man auf die Zahlungsfrist, sowie auf die Höhe der eventuellen Anzahlung achten, damit man als Verbraucher letztendlich nicht benachteiligt wird.

VIZ-Tipp: Bei Verträgen, die nicht sofort abgewickelt werden, hat eine Preisvereinbarung in Euro als Zahlungsmittel den Vorteil, dass der Kaufpreis unabhängig von den Schwankungen des Umrechnungskurses abgesichert ist.

Individuellen Rat zu Verbraucherverträgen erhalten Interessierte in deutscher und polnischer Sprache 
im Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrum (VIZ), Karl-Marx-Str.7, 15230 Frankfurt (Oder).
Beratungszeiten: Di & Do 10-13 u. 14-18 Uhr
landesweites Termintelefon:
01805 – 00 40 49 (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend), Mo-Fr 9-16 Uhr

30.05.2008