Führerschein in Polen: Die EU macht’s möglich

Verbraucherzentrale weist auf besondere Vorschriften hin
Nun ist die Rechtslage klar: Innerhalb der EU können die Bürger ihren Führerschein überall erwerben. Dennoch müssen Deutsche in Polen besondere Vorschriften einhalten, wie die Mindestdauer von zwölf Tagen für den praktischen Teil und zuvor 185 Tage Aufenthalt im Land. Andernfalls könnte der Schein wieder eingezogen werden.

Angebote polnischer Fahrschulen klingen manchmal sehr verlockend. Häufig werden billige und im Expresstempo zu bestehende Kurse auch für Deutsche angeboten - dazu noch ein einwöchiger Urlaub an der Ostsee für nur 999 Euro. 
Doch solche Offerten haben nicht selten ihre Tücken: Wer sich entscheidet, einen derartigen Crashkurs zu absolvieren, kann unter Umständen den „Lappen“ schneller wieder los sein, als er denkt.
Hintergrund solcher Geschäfte ist eine EU-Richtlinie (91/439/EWG), welche die Staaten der EU zur gegenseitigen Anerkennung der im jeweiligen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheine verpflichtet. Dies haben insbesondere osteuropäische Fahrschulunternehmen zum Anlass genommen, Verkehrssünder, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, als potenzielle Kunden ins Auge zu fassen – ohne lästige Zusatzprüfungen wie MPU.

„Als Deutscher darf man zwar seine Führerscheinprüfung in Polen ablegen, aber man muss natürlich Vorschriften einhalten, zum Beispiel zur Mindestdauer von zwölf Tagen für den praktischen Teil“, erläutert Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrums der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder). Möglich wäre demnach zum Beispiel ein zweiwöchiger Kurs - Wochenendkurse hingegen sind ausgeschlossen!
Außerdem muss man sich zuvor mindestens 185 Tage im jeweiligen Mitgliedstaat aufgehalten haben.
„Die deutschen Behörden dürfen die Rechtmäßigkeit ausländischer Dokumente nicht in Frage stellen“, erklärt Dr. Trietz mit Verweis auf mehrere höchstrichterliche Urteile (EuGH-Urteil v. 29.04.2004 „RS Kapper“, C-476/01; EuGH-Beschluss v. 06.04.2006 „RS Halbritter“, C-227/05). Sie gibt aber zu bedenken: „Wenn polnische Behörden bemerken, dass der Erwerber die 185 Tage Mindestaufenthalt wahrheitswidrig und nur zum Schein angegeben hat, könnten diese den Führerschein auf dem Verwaltungswege wieder einziehen!“


Individuellen Rat zu Verbraucherverträgen erhalten Interessierte in deutscher und polnischer Sprache im Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrum (VIZ), Karl-Marx-Str.7, 15230 Frankfurt (Oder):
Beratungszeiten: Di & Do 10-13 u. 14-18 Uhr
Landesweites Termintelefon:
01805 – 00 40 49 (14 Ct/min a. d. deutschen Festnetz), Mo-Fr 9-16 Uhr

07.08.2007