Vor Gericht im Nachbarland Polen?

Im Nachbarland einkaufen oder online bei ausländischen Händlern bestellen: Auch Herr Z. aus Frankfurt (Oder) hat die Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes genutzt und mehrere Möbel in Polen erworben. Doch kam es in diesem Fall zu Streitigkeiten zwischen ihm und dem Händler.

Mit Hilfe des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg wagte er den Schritt vors ausländische Gericht. Erfolgreich: Herr Z. hat Recht bekommen und vom Gericht einen Titel über die von ihm gezahlten 6.500 Euro erhalten. Diese Summe muss ihm der Händler nun zurückerstatten.

„In vielen Fällen können wir Streitigkeiten außergerichtlich lösen“, erklärt Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Wenn aber beispielsweise Unternehmer auf unsere Schriftsätze gar nicht reagieren oder Ansprüche mit dem Hinweis anerkennen, dass kein Geld mehr vorhanden sei, sind uns außergerichtlich leider die Hände gebunden“, hebt Trietz hervor. Wenn es dazu kommt, können Verbraucher die individuelle Beratung zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung des VIZ nutzen. So zeigten die zweisprachigen Juristen Herrn Z. die Möglichkeit auf, sein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 6.500 Euro gerichtlich gegen den polnischen Verkäufer durchzusetzen. Dies geschah im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens. „Herr Z. erlangte schnell einen gerichtlichen Titel in Deutschland, den er jetzt in Polen vollstrecken kann.“ Dieser Titel berechtigt ihn, sein Geld vom Händler zurückzuverlangen. Das kann er mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers in die Tat umsetzen.

Dass viele erst gar nicht den Schritt vor Gericht wagen oder aber ihre Ansprüche grenzüberschreitend durchsetzen, zeigt eine Umfrage der Verbraucherzentrale Brandenburg und der polnischen Federacja Konsumentów. Im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes befragten sie von Oktober 2013 bis Januar 2014 Richter und Verbraucher auf beiden Seiten der Oder. Das Ergebnis zeigt: Verbraucher scheuen oft den Gang vor Gericht aufgrund von Sprachbarrieren und niedriger Streitwerte.

Beide Verbraucherschutzorganisationen untersuchten daraufhin, welche Barrieren abgebaut werden müssen und wie man es den Verbrauchern erleichtern kann, auch im Ausland an ihr Recht zu kommen. Das im Rahmen des Forschungsprojektes gewonnene Wissen wenden die Juristen des VIZ nun im Beratungsalltag an, um Verbrauchern wie Herrn Z. erfolgreich helfen zu können. Die zweisprachige Verbraucherberatung wird in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg in Frankfurt (Oder) und der Federacja Konsumentów in Polen durchgeführt.

Das Forschungsprojekt „Grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung in Verbrauchersachen“ wird durch die Generaldirektion Justiz der EU-Kommission gefördert.

 

22.10.2014