Sparen bei Zahnersatz, Kuren und Co.

Zehn Jahre ist Polen nun Mitglied in der Europäischen Union. Daher verwundert es kaum, dass sich bei vielen Deutschen ärztliche Behandlungen oder Kuren in Polen großer Beliebtheit erfreuen. Denn oft kann der Verbraucher auch erheblich dabei sparen. Doch was ist zu berücksichtigen, wenn man eine Behandlung plant? Und welche Regeln gelten im Notfall? Die Verbraucherzentrale Brandenburg gibt wichtige Tipps und Hinweise.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für geplante ambulante Eingriffe im EU-Ausland die gleichen Kosten, wie sie in Deutschland üblich wären. Daher können Verbraucher bei ärztlichen Behandlungen, wie zum Beispiel bei Zahnersatz oder Kuren, teils erheblich sparen.

„Jedoch sollten Sie beim Preisvergleich zusätzliche Ausgaben wie Fahrkosten zum Zahnarzt oder Dolmetscherhonorare berücksichtigten“, empfiehlt Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums (VIZ) der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder). Die Behandlung bezahlen die Patienten in der Regel zunächst selbst. Erst auf Antrag erstattet die Krankenkasse verauslagte Kosten. „Die eventuell erforderliche Genehmigung der Krankenkasse müssen Verbraucher vor der geplanten Behandlung einholen“, unterstreicht die Juristin. Bei Mängeln ist der Arzt zu Nachbehandlungen verpflichtet. In Problemfällen können die zweisprachigen Juristen des VIZ zur außergerichtlichen Streitbeilegung beitragen.

„Werden Verbraucher während ihres Aufenthaltes in Polen plötzlich krank, haben sie unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Anspruch auf alle für sie notwendigen Leistungen, die im Rahmen des polnischen Gesundheitssystems erbracht werden. Dies gilt aber nur bei den Ärzten und Krankenhäusern, die einen Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds abgeschlossen haben. Die Kosten einer Notfallbehandlung bei Privatärzten müssen zunächst selbst verauslagt werden“, fasst die Expertin zusammen.

 

25.9.2014