Pflegekräfte aus Polen

Die Beauftragung einer polnischen Pflegekraft über eine Agentur verspricht häufig häusliche Pflege rund um die Uhr zu günstigen Preisen. Daher boomt in Deutschland das Geschäft mit der 24-Stunden-Pflege aus Polen. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum erläutert Besonderheiten der Agenturverträge.

Der Wunsch, im Alter so lange wie möglich zu Hause versorgt zu werden, ist sehr ausgeprägt. Häufig aus Kostengründen entscheiden sich Verbraucher für eine polnische Pflegekraft, die über eine Agentur nach Deutschland kommt.

„Bei einem Agenturvertrag schließen Verbraucher einen Dienstleistungsvertrag mit einem polnischen Pflegedienst ab“, erläutert Katarzyna Trietz, Projektleiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums.

Die Pflegekräfte arbeiten maximal zwei Jahre im Haushalt der Pflegebedürftigen. Die Juristin ergänzt: „Alle Rahmenbedingungen der Pflegetätigkeit sind direkt mit dem Vertragspartner, der Pflegeagentur, zu vereinbaren, nicht mit der Pflegekraft vor Ort.“ Der polnische Pflegedienst übernimmt als Entsendeunternehmen auch die Entrichtung der Sozialversicherungsabgaben an die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Als Nachweis der Zahlung in Polen dient die Entsendebescheinigung A1. „Pflegebedürftige oder deren Angehörige sollten sich bereits vor Beginn der Pflegetätigkeit unbedingt versichern, dass die Pflegekraft die Entsendebescheinigung A1 besitzt und damit sozialversichert ist“, empfiehlt die Expertin. Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das mit einem behördlichen Stempel des Sozialversicherungsträgers des Entsendestaates versehen ist.

 

29.11.2012