Immer wieder stößt man in den Printmedien auf Werbeanzeigen mit günstigen Handwerkerangeboten aus Polen. Die meisten polnischen Anbieter in Deutschland führen ihre Leistungen zur Zufriedenheit ihrer Kunden aus. Derzeit liegen dem Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum (VIZ) in Frankfurt (Oder) jedoch mehrere Beschwerden über einen Unternehmer Krystian K. vor.
Über Zeitungsannoncen hatte K. in den zurückliegenden Monaten massiv mit Billigangeboten für seine Handwerkerleistungen geworben.
Mehrere Verbraucher gaben daraufhin handwerkliche Leistungen in Auftrag, so zum Beispiel die Anfertigung von Treppen, Fenstern oder Carports. Die Masche war immer die Gleiche: K. veranlasste die betroffenen Verbraucher zur Vorleistung erheblicher Beträge in Höhe von in etwa 50 Prozent des Auftragswertes. Nur in einem dem VIZ gemeldeten Fall haben die Verbraucher die Leistung erhalten, jedoch verspätet und erst nach Intervention der Juristen des VIZ. In allen anderen beim VIZ eingegangenen Beschwerdefällen blieben die Verbraucher trotz mehrfacher Kontaktaufnahme mit K. auf ihren Kosten sitzen: Sie erhielten weder die vereinbarte Leistung noch die Rückzahlung der angezahlten Gelder.
Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass es sich in dem konkreten Fall um unlautere geschäftliche Handlungen handelt. Eine Garantie, dass bei einem Vertrag alles reibungslos läuft, ist nie gegeben, unabhängig davon, ob er grenzüberschreitend ist oder nicht. Als Verbraucher soll man jedoch grundsätzlich hohe Anzahlungen vermeiden, denn nur so kann man sich vor unseriösen Anbietern schützen, raten die Verbraucherschützer.
16.11.2012