Europäischer Gerichtshof stärkt grenzüberschreitenden Verbraucherschutz

Online-Geschäfte mit Anbietern aus dem EU-Ausland wie Reservierungen von Ferienwohnungen an der polnischen Ostsee oder Internetanfragen bei polnischen Handwerkern sind sehr beliebt. Doch wie kommen Verbraucher zu ihrem Recht, wenn bei diesen Geschäften etwas schief geht? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September ein wichtiges Urteil gesprochen, das Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten weitere Möglichkeiten eröffnet, vor einheimischen Gerichten zu klagen.

Verbraucher, die im Internet auf ein deutschsprachiges Angebot eines ausländischen Gewerbetreibenden stoßen, können im Streitfall rund um im Internet reservierte Dienstleistungen und Produkte aus dem EU-Ausland vor deutschen Gerichten klagen.

Bislang konnten Verbraucher in Deutschland klagen, wenn sie den Vertrag auch über das Internet geschlossen hatten Unklarheit herrschte jedoch in Fällen, in denen Verbraucher eine Dienstleistung oder Ware im Internet nur reserviert, den Vertrag aber erst vor Ort beim Anbieter abgeschlossen hatten. „Der EuGH hat nun die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt, indem er Betroffenen die Möglichkeit einräumt, im Heimatland zu klagen“, so Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums.

Voraussetzung für die Anwendung des Urteils ist nur, dass der Unternehmer über seine Internetseite seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, mit Verbrauchern aus Deutschland Verträge schließen zu wollen. „Dies gilt beispielsweise für die Fälle, in denen der Unternehmer ein deutschsprachiges Onlineangebot bereitstellt, die Angaben der Preise in Euro macht, mit internationaler Kundschaft wirbt, eine Wegbeschreibung aus Deutschland zur polnischen Niederlassung bereithält oder die Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl benutzt“, erklärt die Juristin.

Verbraucher können nicht nur in ihrem Heimatland klagen, sie können sich darüber hinaus auf das Recht ihres Heimatlandes berufen. „Eine Auseinandersetzung mit einer fremden Rechtsordnung ist damit nicht mehr notwendig“, unterstreicht die Expertin für grenzüberschreitendes Verbraucherrecht.

 

18.10.2012