Polnischen Handwerkervertrag genau abfassen

Wegen der attraktiven Preise schließen deutsche Verbraucher gern Verträge mit polnischen Handwerkern. „Häufig suchen sie rechtlichen Rat zur Vertragsgestaltung“, berichtet Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum und rät: „Im Reklamationsfall zahlen sich genaue Leistungsbeschreibungen aus.“

Häufig beauftragen deutsche Verbraucher polnische Handwerker bei Hausbau oder Wohnungsausstattung, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis sehr günstig ist. Doch wenn Arbeiten mangelhaft ausgeführt werden, fühlen sich Betroffene bei Reklamationen oft unsicher und fragen beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum um Rat.

„Verbraucher sollten Handwerkerverträge unbedingt schriftlich abschließen und die einzelnen Positionen wie Kaufgegenstand, Lieferung und Montage möglichst detailliert beschreiben“, empfiehlt dessen Leiterin Katarzyna Trietz. Bei einer Beanstandung erhöhe das die Chancen einer gütlichen Einigung, weil die vollständige Leistungserbringung besser geprüft werden könne. So konnten die Juristen zum Beispiel auch Familie K. aus Brandenburg zum Erfolg verhelfen.

Das Ehepaar hatte einen Handwerksbetrieb aus Polen mit dem Einsetzen mehrerer Fenster und dem Einbau der gekauften Hauseingangstür beauftragt. Bereits unmittelbar nach Abnahme der Bauleistungen bemerkte Familie K., dass Regenwasser durch Tür und Fenster gelangte. Die anfängliche Freude über den günstigen Preis verwandelte sich in Enttäuschung. Die K.s wandten sich an die Berater des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder), die die Leistung für sie beim polnischen Handwerksbetrieb reklamierten. Im Ergebnis sicherte der Handwerksbetrieb zu, die vorhandenen Mängel umgehend zu beseitigen.

 

21.02.2012