„Verbraucher können einen Neuwagen in Polen vorteilhaft erwerben, wenn sie realistisch Kosten vergleichen und rechtliche Besonderheiten beachten“, stellt Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum fest.
So mancher deutsche Verbraucher denkt wegen des derzeit günstigen Umrechnungskurses über den Kauf eines Neuwagens in Polen nach – zumal nicht die in Polen geltende Mehrwertsteuer von 23 Prozent bezahlt werden muss. Aber wo ist der Haken?
„Um realistisch mit dem Kauf in Deutschland vergleichen zu können, sollte man das Sparpotenzial ganz konkret ermitteln“, rät Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformati-onszentrums der Verbraucherzentrale und präzisiert: „Hier sind zusätzliche Kosten für Fahrten zum Verkäufer und bei Bedarf für einen Dolmetscher ebenso zu berücksichtigen wie eine vergleichbare Ausstattung des Autos.“
Nach dem Kauf eines Neuwagens zum Nettopreis (= Brutto durch 1,23) beim polnischen Händler zahlt der deutsche Kunde beim örtlich zuständigen Finanzamt in Deutschland die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Das ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Autokauf zu erledigen. Als neu gilt ein Auto, wenn es bis zu 6.000 Kilometer auf dem Tacho hat oder nicht älter als sechs Monate ist.
Beim Erwerb ist es ratsam, die vom Verkäufer auszuhändigenden Original-Unterlagen wie Kaufvertrag, Serviceheft nebst Stempel, EU-Typgenehmigung (Certificate of Confirmity, kurz CoC) und Fahrzeugpapiere auf Vollständigkeit zu prüfen. Darüber hinaus sollte man auf das rechtzeitige Besorgen der Versicherungskarte und eventuell der Kennzeichen vorbereitet sein.
24.1.2012