Ab 1. Juli 2011 muss in Polen für über 3,5 Tonnen schwere PKW mit Anhänger oder Wohnmobile eine E-Mautgebühr bezahlt werden. Über die Mautpflicht, den Ablauf und Ausleihstellen für Mautgeräte klärt das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum auf.
Ab 1. Juli 2011 müssen auf polnischen Autobahnen, Schnellstraßen und einigen Landestraßen nicht mehr nur LKW und Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen, sondern auch Autos mit Anhänger oder Wohnmobile mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mit einer neuen elektronischen Mautgebühr rechnen.
Sie löst die bisherige Vignette ab und hängt von Größe und Schadstoffklasse des Fahrzeugs sowie der Fahrstrecke ab. Ein mit mindestens 30 Euro aufgeladenes Mautgerät kann an großen Grenzübergängen und einigen Tankstellen ausgeliehen werden: „Vor einer Fahrt nach Polen mit Anhänger oder Wohnmobil sollte man deshalb in den Fahrzeugpapieren prüfen, ob man auf mehr als 3,5 Tonnen kommt und ein Mautgerät braucht – denn bei Verstoß droht eine Geldbuße in Höhe von umgerechnet 725 Euro“, warnt Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Vebraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder).
Die Bezahlung erfolgt elektronisch im Rahmen eines so genannten viaTOLL-Systems. „Bei der Ausleihe des viaBOX-Geräts an Grenzübergängen wie in Swiecko bei Frankfurt (Oder), Pommellen und Forst oder einer größeren Tankstelle gegen eine Kaution von 30 Euro wird das Fahrzeug registriert und ein Benutzerkonto mit mindestens 30 Euro aufgeladen“, erläutert die Juristin. Sie weist darauf hin, dass die E-Maut zu den für Jedermann geltenden Autobahngebühren hinzu kommt, die nicht mit dem viaTOLL-System abgerechnet wird, so dass man nach wie vor an den Autobahn-Mautstellen zum Bezahlen anhalten muss.
Als Service für Fahrzeugführer bietet das Deutsch-Polnische Vebraucherinformationszentrum eine Liste der gebührenpflichtigen Strecken (siehe unten). Für eine Fahrt von Berlin nach Breslau sind beispielsweise für einen PKW mit einem Anhänger je nach Schadstoffklasse zwischen 3,35 und 6,70 Euro fällig.
30.9.2011
Mautpflichtige Straßen im viaTOLL-System
(Stand: September 2011)
Autobahnstrecken:
- Autobahn A1 auf folgenden Strecken:
- Autobahn A2 zwischen Konin und Łódź;
- Autobahn A4 auf folgenden Strecken:
- Autobahn A6 (Grenzübergang Pommellen –Szczecin);
- Autobahn A8 (Breslauer Ringautobahn);
- Autobahn A18.
Schnellstraßen:
- Schnellstraße S1 auf folgenden Strecken:
- Schnellstraße S3 auf folgenden Strecken:
- Schnellstraße S5 (Ringstraße in Bydgoszcz);
- Schnellstraße S6 zwischen Gdynia und dem Anschluss an die A1;
- Schnellstraße S7 auf folgenden Strecken:
- Schnellstraße S8 auf folgenden Strecken:
- Schnellstraße S10 auf folgenden Strecken:
- Schnellstraße S11 zwischen der A1 bei Poznań und Kórnik;
- Schnellstraße S22 zwischen Elbląg und dem Grenzübergang Grzechotki.
Landesstraßen:
- Landesstraße Nr. 4 zwischen Rzeszów und Tywonia;
- Landesstraße Nr. 6 zwischen Gościcino und Gdynia;
- Landesstraße Nr. 7 auf folgenden Strecken:
- Landesstraße Nr. 10 zwischen Szczecin und Stargard Szczeciński;
- Landesstraße Nr. 18 zwischen Grenzübergang Forst und Golnice;
- Landesstraße Nr. 77 zwischen Radymno und Przemyśl;
- Landesstraße Nr. 81 zwischen Katowice und Skoczów (außer Żory);
- Landesstraße Nr. 92 zwischen der Straße Nr. 305 und Września (außer Poznań);
- Landesstraße Nr. 94 zwischen Dąbrowa Górnicza und Kraków.