Kein Nachteil im Onlinehandel mit Polen

Einkaufen im Internet ist attraktiv, weil man Preise vergleichen und bei Nichtgefallen widerrufen kann. Doch wenn nach der Lieferung plötzlich fremdes Recht gelten soll, sind Betroffene verunsichert. Dr. Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum klärt: „Richtet sich ein Angebot klar an deutsche Verbraucher, gelten in der Regel die deutschen Schutzvorschriften.“

Ein deutscher Verbraucher bestellte über eine deutschsprachige Internetseite Jeans. Als er nach knapp zwei Wochen den Kauf widerrufen und die Sachen zurücksenden wollte, stellte er in den Lieferbedingungen des polnischen Verkäufers fest, dass dieser statt der in Deutschland üblichen 14 Tage nur zehn für die Rücksendung einräumt.

Dr. Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg konnte ihn beruhigen: „Nutzt ein Verbraucher beim Online-Einkauf deutschsprachige Seiten, dann gelten in der Regel die deutschen Vorschriften“. Im konkreten Fall heißt das, der Betroffene kann die 14-tägige Widerrufsfrist nach deutschem Recht ausschöpfen.

Tatsächlich ist es für Verbraucher schwierig, sich im Onlinehandel ohne sachkundigen Rat rechtlich zu orientieren. Denn obwohl in der EU Mindestschutzvorschriften bestehen, unterscheiden sich zum Beispiel deutsches und polnisches Recht. So sieht das polnische Recht beispielsweise bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung eine Fristverlängerung von drei Monaten vor - in Deutschland gilt dann hingegen ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht. Unabhängige Hilfe bieten die zweisprachigen Juristen des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in der Karl-Marx-Straße 7 in Frankfurt (Oder), die auch telefonisch unter (0335) 500 80 650 erreichbar sind; online geben sie unter www.konsument-info.eu/de Tipps.

„Wer sich gut informiert, kann auch Vorteile für sich nutzen“, weiß Projektleiterin Trietz und erläutert: „Wenn beispielsweise ein Verkäufer in Polen nicht innerhalb von 14 Tagen zur Reklamation eines Kunden Stellung nimmt, dann erkennt er sie damit automatisch an.“

Im Interesse der EU-Marktentwicklung arbeitet die polnische Ratspräsidentschaft mit Priorität an einem einheitlichen europäischen Vertragsrecht für Online-Transaktionen. Erste Entwürfe werden für Oktober erwartet. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum wird dann prüfen, ob die Vorschläge Verbrauchergeschäfte erleichtern können.

 

21.07.2011