Verbraucherzentrale klärt zu Privatverträgen auf
Der 1. Mai ist nicht nur der „Tag der Arbeit", sondern in diesem Jahr auch ein bedeutender Tag für den europäischen Integrationsprozess: „Am 1. Mai 2011 werden die europarechtlichen Grundfreiheiten in Gestalt der Dienstleistungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und Polen erstmals ihre volle Wirkung entfalten", erläutert Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum.
Damit werde beispielsweise die Beauftragung polnischer Handwerker im Bereich des Baugewerbes und der Gebäudereinigung einschließlich wirtschaftsnaher Bereiche erheblich erleichtert. „Aber auch die Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte wird ab dem 1. Mai ohne behördliche Genehmigung möglich sein", hebt der Jurist hervor und kündigt an: „Um Verbraucher über die Rahmenbedingungen im Bereich privater Haushalte vor allem bei der Pflege aufzuklären, plant das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum deshalb eine Informationsveranstaltung am 22. Juni in Frankfurt (Oder)."
Bislang waren die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht und die Dienstleistungsfreiheit lediglich eingeschränkt zwischen Deutschland und Polen anwendbar, weil in den Beitrittsverhandlungen Polens zur Europäischen Union eine Übergangsfrist vereinbart worden war. Nach deren Ablauf am 1. Mai 2011 erwartet Verbraucherschützer Harth eine deutliche Zunahme sowohl von polnischen Dienstleistungsangeboten in Deutschland als auch der deutsch-polnischen Verbrauchernachfragen. Darauf deutet nach Angaben des Experten schon jetzt die inhaltliche Entwicklung der Beratungen rund um das Verbraucherrecht in der Grenzregion hin.
29.04.2011.