In Polen begangene „Verkehrssünden“ können jetzt in Deutschland geahndet werden

Mit welchen Konsequenzen müssen Verbraucher rechnen?

Viele deutsche Verbraucher fahren mit dem Auto zum Einkaufen nach Polen oder nutzen es für eine Fahrt in den Urlaub. Einige sind jedoch verunsichert, was sie erwartet, wenn man in Polen „geblitzt“ wurde. Welche Konsequenzen sind zu erwaten? Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum gibt Antworten und klärt auf, wie eine in Polen begangene  „Verkehrssünde“ ab sofort geahndet  werden kann.

Seit dem 28.10.2010 können alle in Polen verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab einem Wert von 70 € auch in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden, informiert Dr. Katarzyna Guzenda, stellvertretende Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums. „Das bedeutet, für das zu schnell fahren in Polen kann man ab sofort, nicht nur in Polen zur Kasse gebeten werden, sondern auch in Deutschland.“ Ermöglicht wird das durch einen Rahmenbeschluss der EU aus dem Jahre 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Das Bundesamt für Justiz ist in Deutschland für die Vollstreckung ausländischer Bußgelder zuständig.

Wie viel für einen Verkehrsverstoß gezahlt werden muss, ergibt sich aus dem polnischen Bußgeldkatalog. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 Km/h  wird einen Kraftfahrer in Polen beispielsweise bis zu 100 PLN kosten. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen kann ein Bußgeld zwischen 100 und 500 PLN erhoben werden. Für das das Ohne-Licht-Fahren in der Nacht muss man bis zu 400 PLN, das rückwärts fahren auf der Autobahn oder auf der Schnellstraße kostet 300 PLN und für das Überholen an Kreuzungen muss man auch 300 PLN zahlen. Ebenfalls 300 PLN werden fällig, wer an Eisenbahn- oder Straßenbahnübergängen oder direkt vor ihnen überholt oder wer bei einem Bahnübergang oder einer Kreuzung mit einem Abstand von weniger als 10 m hält.

03.11.2010