Sonntagseinkauf in Polen ab 2020 sehr eingeschränkt

Ab 2020 verschärfen sich die Ladenschlussregeln in Polen. Verbraucher können dann nur noch an sieben Sonntagen im Jahr in den polnischen Großgeschäften einkaufen.

Während Bewohner der deutschen Grenzregion früher nach Polen ausweichen konnten, wenn die Geschäfte in Deutschland sonntags geschlossen blieben, hat dieses Shopping-Schlupfloch nun ein Ende. „Ab Januar 2020 gilt in Polen ein grundsätzliches Verkaufsverbot am Sonntag“, berichtet Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eine Ausnahme bilden sieben Sonntage im Jahr, an welchen man in den Supermärkten und größeren Geschäften einkaufen kann. „In den Einkaufszentren wird man nur an wenigen Sonntagen stöbern können: Ende Januar, April, Juni und August sowie vor Ostern und Weihnachten.“ Geschlossen bleiben die Großgeschäfte auch an gesetzlichen Feiertagen, wie zum Beispiel am 6. Januar, 1. Mai, 15. August oder am 11. November.

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Studienfahrt nach Warschau

Austausch mit Vertretern von polnischen Verbraucherschutzeinrichtungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Brandenburg haben vom 12. bis 14. November 2019 an einer Studienfahrt nach Warschau teilgenommen. Das Ziel der Fahrt war es, die Mechanismen und Akteuren des polnischen Verbraucherschutzes kennenzulernen, mit den polnischen Verbraucherschützern Erfahrungen auszutauschen sowie die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Brandenburg für grenzüberschreitende Themen zu sensibilisieren.

Hintergrund

Polen ist ein bedeutendes Nachbarland für die Bundesrepublik und insbesondere für Brandenburg. In unserem Bundesland hat die Zusammenarbeit mit den polnischen Nachbarn Verfassungsrang (Artikel 2 der Verfassung des Landes Brandenburg). Der größte Teil der in Brandenburg lebenden Ausländer ist polnischer Herkunft.

Es wird ein reger Waren- und Dienstleistungsaustausch gepflegt. Der Kauf von Benzin oder Lebensmitteln, die Inanspruchnahme von Leistungen von Zahnärzten, Handwerkern bzw. Haushaltshilfen oder die Anmietung von Ferienwohnungen sind an der Tagesordnung.

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Neue Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder)

Das rote Band durchgeschnitten und auf in die neue Räume - am 14. August eröffnete der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gemeinsam mit Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig, Oberbürgermeister René Wilke und weiteren Gäste die neue Beratungsstelle der VZB und ihrer Deutsch-Polnischen Verbraucherinformation. Am neuen Standort in der Karl-Marx-Straße 179-180 in Frankfurt (Oder) steht den Bürger*innen das gesamte Beratungsspektrum der VZB zur Verfügung - mit erweiterten Öffnungszeiten und barrierefreiem Zugang.

Zur Einweihung sagte Ludwig: „Mit der neuen Ladenfläche hat die Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder) nun eine zeitgemäße Anlaufstelle, um die Bürger*innen optimal zu beraten. Der Zusammenzug der Beratungsstelle mit dem Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum bietet Rechtsberatung auch mit grenzüberschreitenden Fragestellungen aus einer Hand." VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke ergänzte: „Mit dem Beratungszentrum haben wir ein modernes und barrierefreies Umfeld für unsere unabhängige Verbraucherberatung geschaffen, das zudem Platz für Bürgerdialoge und europäische Veranstaltungsformate bietet. Nach Potsdam ist dies nun der zweite modernisierte Standort im Land Brandenburg. Diesen Weg wollen wir weitergehen."

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Ab 2019: Sonntagseinkauf in Polen nur noch einmal im Monat möglich

2019 ändern sich die Ladenschlussregeln in Polen. Verbraucher können dann nur noch am letzten Sonntag im Monat im Nachbarland einkaufen.

Ab Januar 2019 werden die Möglichkeiten, sonntags in Polen einzukaufen, weiter eingeschränkt. „In diesem Jahr kann man nur am letzten Sonntag jeden Monats einkaufen“, berichtet Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg. Bereits im Jahr zuvor waren Supermärkte und größere Geschäfte schon an vielen Sonntagen geschlossen.

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Neue Studie: Beitrag zur Sicherung der Verbraucherrechte im Ausland

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat ein zweijähriges deutsch-polnisch-französisches Forschungsprojekt zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erfolgreich abgeschlossen. Verbraucher können einen praktischen Wegweiser anfordern, der sie bei der Vollstreckung ihrer Rechte im Ausland unterstützt. Auch für Rechtsanwender haben die Projektpartner ein Handbuch veröffentlicht.

Im November 2015 bestellte eine deutsche Verbraucherin bei einem polnischen Anbieter Fenster mit Rollläden. Der Handwerker baute jedoch nicht alle Fenster sachgemäß ein, zudem fehlten die Rollläden. Die Reklamation der Verbraucherin blieb unbeantwortet, weswegen sie eine Drittfirma mit der Mängelbeseitigung beauftragte und von dem polnischen Unternehmer Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro forderte. Diese außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen blieben ohne Reaktion. Wie sollte die Verbraucherin nun zu ihrem Geld kommen?

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