Mit polnischem Recht zur Erstattung

Verbraucherzentrale informiert zu kostenfreien Hotelstornierungen im Nachbarland

Die Ausbreitung des Coronavirus wirkt sich auch auf Reisen ins Nachbarland aus, viele Verbraucher:innen stornieren Hotelübernachtungen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche besonderen Regeln in Polen gelten und wie betroffene Verbraucher:innen ihren Anspruch auf Erstattung damit durchsetzen können.

Seit dem 24. Oktober gilt ganz Polen als Risikogebiet. Brandenburger:innen dürfen zwar im Rahmen des Grenzverkehrs in Polen einkaufen, ein Urlaub etwa an der polnischen Ostsee ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Die gute Nachricht für Betroffene: Sie können die Rückerstattung aller Kosten vom Reiseveranstalter verlangen. Dass dieses Recht nicht nur für Pauschalreisen, sondern auch bei Buchungen von Einzelleistungen gilt, haben Verbraucher:innen einem polnischen Gesetz zu verdanken.

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Nur Gutschein statt Geld

Drei Monate lang war die polnische Grenze geschlossen, es galten strenge Einreisebeschränkungen. Viele Verbraucher*innen aus Brandenburg mussten ihren geplanten Urlaub in Polen stornieren oder verschieben. Nun wenden sich vermehrt Menschen an die Verbraucherzentrale, die einen Hotel-Gutschein erhalten haben, und wissen wollen, ob dies rechtens ist.

„Für deutsche Verbraucher gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob sie in Deutschland eine Pauschalreise nach Polen oder aber einzelne Leistungen wie ein Hotel direkt beim polnischen Anbieter gebucht haben“, sagt Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Falls man seinen Urlaub als Pauschalreise in Deutschland gebucht hat und wegen Corona streichen musste, kann man die Rückerstattung aller Kosten von seinem Reiseanbieter verlangen. Hier gilt nämlich deutsches Recht.

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Corona und bestellte Handwerkerleistungen im Ausland

Seit letztem Wochenende ist die Grenze nach Polen gesperrt. Auch polnische Handwerker können nicht mehr ohne Beschränkungen ihre Leistungen bei deutschen Kunden erbringen. Ähnlich sieht es aus in anderen Grenzregionen, wo grenzüberschreitende Einkäufe und Bestellungen zum Alltag gehörten. Was Verbraucher beachten müssen, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.

 

Was bedeuten die Grenzschließungen – beispielsweise für Verbraucher, die bei einem polnischen Handwerker eine Treppe, einen Zaun oder Türen bestellt haben?

Guzenda: „Momentan ist das Passieren der Grenze für polnische Handwerker nur sehr beschränkt möglich. Die Grenzschließung ist erstmal bis zum 25. März festgelegt. Die Sperre kann jedoch weiter verlängert werden. An anderen deutschen Grenzen ist die Lage ähnlich. Das heißt, dass Handwerker aus dem Ausland womöglich in der nächsten Zeit bei deutschen Kunden keine Aufträge mehr ausführen können.“

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Einkäufe in der Grenzregion: Wo kann man sparen?

Was kosten Milch, Brot, Gemüse, Shampoo oder Möbel in Deutschland im Vergleich zu Polen? Das und vieles mehr hat die Verbraucherzentrale Brandenburg aktuell untersucht. Fazit: Wer vergleicht, kann in manchen Produktkategorien durchaus sparen. Je nach Entfernung von der Grenze können Fahrtkosten die Ersparnis jedoch gleich wieder auffressen. Die Ergebnisse stehen online zur Verfügung.

Der Preisvergleich verschiedener Produkte durch das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg legt nahe, dass Verbraucherinnen und Verbraucher je nach Produktkategorie in Deutschland oder in Polen sparen können. Teilweise fanden die Verbraucherschützer jedoch nur geringe Unterschiede.

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Bei Kartenzahlung immer Landeswährung wählen

Mehr als die Hälfte der Brandenburger kaufen mindestens gelegentlich in Polen ein, wie eine Repräsentativbefragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg ergab. Was Verbraucher beim Bezahlen und Umtausch von Geld im Nachbarland beachten müssen, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale.

 

Wie kann ich Polen zahlen?
Guzenda: „Polen gehört noch nicht zu den Euro-Ländern, dort kann man grundsätzlich nur mit Zloty zahlen. In den Grenzregionen nehmen viele Geschäfte die Zahlungen auch in Euro entgegen. Das ist jedoch eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Händlers. In der Regel ist dann der Umtauschkurs eher ungünstig.“

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